Am vergangenen Samstag gab es kulturell einiges zu feiern: Neben 500 Jahren Reinheitsgebot und 400-jährigem Shakespearejubiläum jährte sich am 23. April auch der (von der UNESCO ausgerufene) Welttag des Buches und des Urheberrechts. Möglicherweise ist letzterer im Land der Brauereien ein wenig untergegangen, passend dazu deshalb heute noch ein wichtiger Nachtrag.
Im Herbst und Winter 2015/16 und zuletzt Mitte Februar 2016 machte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas den deutschen Berufskünstlerinnen und -künstlern Hoffnung auf eine Stärkung ihrer Rechte als Urheberinnen und Urheber, auf angemessene Vergütung und auf Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Verlagen und anderen Vertragspartnern.
Wie in einer Pressemitteilung vom 22. April von der Schriftstellervereinigung PEN-Zentrum Deutschland verlautbart wurde, entspräche die am 17.3.2016 offiziell vorgestellte Version des Regierungsentwurfs zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ den Erwartungen nicht mehr.
Die überarbeitete Version des Referentenentwurfs beinhalte keine signifikante Verbesserung der Situation von professionellen Urhebenden und ignoriere die konstruktiven Vorschläge der Urheber, die der Justizminister von Künstlerverbänden einforderte – und erhielt. Der Regierungsentwurf manifestiere die Machtlosigkeit der Kulturarbeiterinnen und -arbeiter gegenüber den „Großen“ der Branche.
Hierin wird deutlich, dass sich die SchriftstellerInnen dieses Landes von der Regierung unverstanden und im Stich gelassen fühlen. Eine Stärkung der Autorenrechte gegenüber den Kulturgroßkonzernen hätte nicht stattgefunden und die Enttäuschung darüber ist groß.
Kritisiert wird von den Verbänden der Autorinnen und Autoren vor allem:
- dass der Anspruch auf angemessene Vergütung für jede Nutzung eines Werkes als Grundlage für die Berechnung der Vergütung gestrichen wurde.
- dass die Möglichkeit des Rechterückrufs entscheidend verwässert wird: Statt allen AutorInnen zu ermöglichen, nach angemessener Verwertungszeit wieder über das eigene Werk verfügen zu können, sollen die UrheberInnen nun nur noch ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ einfacher Nutzungsrechte zurückbekommen – und selbst das nur für AutorInnen mit Pauschalverträgen. Zusätzlich wird der Abschluss von Buy-out-Verträgen für Verwerter erleichtert und gesetzlich erstmals ausdrücklich akzeptiert.
- dass der Auskunftsanspruch entscheidend entschärft wird. Statt einer transparenten Grundlage für die Überprüfung der Abrechnungen ermöglicht zu bekommen, können die meisten UrheberInnen in wichtigen Branchen wie Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen den Auskunftsanspruch den Verwertern gegenüber gar nicht geltend machen. Andere Bereiche werden sogar von jeglichem Auskunftsanspruch ausgeschlossen.
So fordern die unterzeichnenden AutorInnenvereine und- verbände zur Stärkung der Rechte aller Autoren und Autorinnen deshalb den Rechterückfall zu erleichtern, den Auskunftsanspruch zu garantieren und eine Vergütung nach Nutzung zu gewährleisten.
Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen erhört und ernst genommen werden und der Gesetzesentwurf noch einmal gründlich überarbeitet wird. Im Land der Dichter und Denker sollte das doch möglich sein.
*Das PEN-Zentrum Deutschland ist eine der weltweit über 140 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International vereint sind. Die drei Buchstaben stehen für die Wörter Poets, Essayists, Novelists. Der PEN wurde 1921 in England als literarischer Freundeskreis gegründet.
Schnell hat er sich über die Länder der Erde ausgebreitet und sich als Anwalt des freien Wortes etabliert – er gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter Schriftsteller.
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